fit4sage
Ein Projekt der CTM Deutschland GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der fit4sage, ein Projekt der CTM Gesellschaft für Consulting, Training und Management Deutschland mbH (nachfolgend fit4sage) für Seminare, Schulungen und Beratungen und die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen
- Allgemeine Bestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen der Firma fit4sage, ein Projekt der CTM Gesellschaft für Consulting, Training und Management Deutschland mbH gelten für das Portal www.fit4sage.de und für alle Leistungen die fit4sage im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops, Kursen, Trainingseinheiten und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltungen“) für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich (schriftlich) zugestimmt. Das Angebot von fit4sage richtet sich ausdrücklich nicht an private Endverbraucher (im Sinne von § 13 BGB). Mit diesen werden keine Verträge abgeschlossen.
- Anmeldung /Vertragsschluss
Ein Seminarvertrag kommt erst durch unsere Bestätigung der Anmeldung zustande. Diese erfolgt binnen einer Woche nach Eingang der Anmeldung per Mail, Fax oder Post. Eine detaillierte Auftragsbestätigung zur Kontrolle des Auftragsgegenstands erhalten Sie im Nachgang. Die Anmeldungen zu den Seminaren müssen schriftlich erfolgen (per Fax, Email oder über unsere Internet-Seiten). Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldung in der Reihenfolge des Eingangs. Die Daten der Teilnehmer können für interne Zwecke elektronisch verarbeitet werden.
- Art und Umfang der Leistung
3.1. fit4sage bietet offene Seminare, sowie Einzel- und Firmentrainings in ihren Räumen, in den Räumen von Kooperationspartnern und in den mit dem Kunden vereinbarten Räumen an. 3.2 Offene Seminare finden jeweils werktags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit höchstens 10 Teilnehmern statt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Unterrichtseinheiten werden durch mind. drei angemessene Pausen unterbrochen. Die Bewirtungskosten verstehen sich zzgl. zum Seminarpreis und beinhalten Heiß- und Kaltgetränke, Gebäck und 1 warmes Mittagessen. Jedem Teilnehmer steht ein Arbeitsplatz mit der nach Art und Umfang des Seminars erforderlichen technischen Infrastruktur zu. Die Teilnehmer erhalten Seminarunterlagen, die den Inhalt der Veranstaltung begleiten und das Nachlesen ermöglichen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Seminarunterlagen verstehen sich ebenfalls zzgl. zum Seminarpreis. 3.3. Die Zeiten für Firmenseminare sowie Einzeltrainings werden einzelvertraglich individuell festgelegt. Bei Seminaren im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware, Zugriffsrechte zu Verfügung. fit4sage stellt auf Nachfrage eine Auflistung der notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig dem Kunden zur Verfügung. Art und Umfang der Schulungsunterlagen sind gesondert zu vereinbaren und verstehen sich zzgl. zum Seminarpreis. Jeder Teilnehmer erhält für seine Seminarteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes „fit4sage-Zertifikat“. 3.4 Für die Reservierung der Reisen zum Veranstaltungsort und Buchung von Hotelzimmern ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei unverschuldetem Ausfall oder Absage der Veranstaltung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
- Vertragsschluss
4.1 Alle Angebote und Preise auf der Internetpräsenz der IT-Schulungen sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Der Vertrag mit fit4sage oder einem Kooperationspartner kommt erst zustande, wenn fit4sage oder ein autorisierter Sage-Business-Partner dieses Angebot ausdrücklich annimmt und schriftlich per Brief, Fax oder per E-Mail bestätigt. 4.2 Wurden durch fit4sage Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
- Stornierung, Absage
5.1 Stornierungen müssen schriftlich bei „fit4sage“ erfolgen. 5.2 Anmeldungen zu offenen Seminaren können bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt – jedoch spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn eingeht – werden 50% des Seminarpreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. IT-Schulungen ist jederzeit bereit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren. 5.3 Bei Stornierung eines Komplettangebotes (d.h. bei gleichzeitiger Buchung mehrerer Seminare) erfolgt eine kostenfreie Stornierung für die Seminare, die innerhalb der nächsten 14 Tage nach Stornierungseingang stattfinden. Für die verbleibenden Seminartermine, die später als 14 Tage nach Stornierungseingang stattfinden, werden 15% des noch verbleibenden Auftragswertes in Rechnung gestellt. Eine Teilstornierung ist bei Komplettangeboten nicht möglich. 5.4 Individual-Angebote und Firmenschulungen können bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Beginn des ersten Seminars werden 50% des Auftragswertes berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot von ihm gebuchten und bestätigten Seminare. 5.5 Der Kunde ist jederzeit berechtigt nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. 5.6 fit4sage ist berechtigt, Veranstaltungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Begründung abzusagen oder räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. 5.7 fit4sage behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Seminarvertrag vor. 5.8 Ein Rücktrittsrecht steht fit4sage auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne unser Verschulden, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, siehe auch Punkt 9 (Haftung). 5.9 Bei Raumvermietungen müssen Rücktritte von bereits angemieteten Seminarräumen spätestens 14 Tage vor Mietbeginn in schriftlicher Form bei fit4sage eingehen. Bei späteren Stornierungen, oder wenn die Mietsache ohne vorherige Rücktrittserklärung durch den Mieter nicht genutzt wird, werden 100% des Mietpreises erhoben.
- Rechte an den Schulungsunterlagen
6.1 fit4sage räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein. Eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt. 6.2 Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die auf der Internetpräsenz angegebenen Preise der IT-Schulungen sind Nettopreise in EURO, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten sowie ggf. Reisekosten werden gesondert berechnet. 7.2 Die Rechnung ist sofort nach Eingang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. 7.3 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert dem Konto der Auftragnehmerin gutgeschrieben wurde. Sofern Rechnungen überfällig sind werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung berechnet. 7.4 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, Währungsumstellungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist fit4sage berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben, fit4sage wird jedoch einen entsprechenden Preisnachweis führen. 7.5 Eine nur zeitweise Teilnahme an Kursen oder Kurspaketen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
- Haftung
8.1 Bei Ausfall eines Seminars ohne Verschulden der von fit4sage, insbesondere durch Krankheit des Dozenten oder des Kooperationspartners besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars (siehe Rücktrittsrecht). fit4sage haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Besteller gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). fit4sage kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. 8.2 Bei Internet-Seminaren oder Raumanmietung mit Internetzugang haftet IT-Schulungen nicht für die ständige Funktionsfähigkeit, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber fit4sage einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen kann fit4sage zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann fit4sage auch eine angemessene Minderung anbieten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen in einem solchen Falle nicht. 8.3 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein eventuell bereitgestellter Internetzugang nicht für Nutzungen außerhalb des Seminarrahmens verwendet darf. Insbesondere verpflichtet sich jeder Teilnehmer folgendes zu unterlassen:
- Die private Nutzung sämtlicher elektronischer Kommunikationsmedien
- Ins-Netz-Stellen oder Abrufen von Dateien, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen,
- von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen Äußerungen oder Abbildungen.
- das Ausprobieren, das Ausforschen und die unberechtigte Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen (wie z. B. Benutzererkennungen, Passworte) und sonstiger Authentifizierungsmittel (wie z. B. Chipkarten, Magnetkarten)
- die Weitergabe und die Zurverfügungstellung von eigenen Benutzererkennungen und sonstigen Authentifizierungshilfsmitteln für eine Benutzung durch Dritte
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass (insbesondere nach o.g. Missbrauchsfällen) aus Protokolldaten die Identität des/der jeweiligen Mitarbeiters/in hervorgeht. Jegliche Aktivität – auch unzulässige – durch diesen Dritten wird also dem/der jeweiligen verantwortlichen Mitarbeiter/in zugeschrieben. 8.4 Kontrollbefugnis: Der Teilnehmer willigt ein, dass zum Zwecke der Missbrauchskontrolle im vorstehenden Sinne seine Identifizierungs- und Verbindungsdaten gespeichert, verarbeitet und ggf. auch an Strafverfolgungsorgane weitergegeben werden dürfen. Es wird vereinbart, dass darüber hinaus eine Weitergabe an Dritte insoweit zulässig ist, als dies zur Beseitigung oder Verminderung der Folgen einer unberechtigten Nutzung nötig ist. 8.5 Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf Rechner der fit4sage aufgespielt werden. Sollte fit4sage durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sich fit4sage die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. 8.6 Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von fit4sage ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).Den Einwand des Mitverschuldens behält sich fit4sage vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden. 8.7 Weist die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Mängel auf und hat fit4sage dies zu vertreten, so kann fit4sage nach ihrer Wahl die Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist wiederholen oder dem Kunden anbieten, die Veranstaltungsvergütung angemessen zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, zu erfolgen hat. 8.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 8.9 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Verjährung
Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 8 Jahren nach dem vereinbarten spätesten Termin der Leistungserbringung. Dies gilt nicht bei Vorsatz und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
- Sonstiges
10.1. Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, das gilt auch für diese Schriftformklausel. 10.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. 10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von fit4sage. Stand: 08/2016